Insbesondere von Interesse bei der Bestimmung der erwarteten Rendite
ist die
Ermittlung der Höhe der zukünftigen Überschussrendite
oder Risikoprämie
risikobehafteter Anlagen auf den risikolosen Zinssatz. Der erwartete
Mehrertrag
dieser risikobehafteten Anlagen kann dabei als Vergütung zur
Übernahme des
ihnen zugrundeliegenden Risikos verstanden werden.